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Jahresrechnung 2016 der Region Maloja: Fakultatives Referendum

Die Präsidentenkonferenz hat am 13. April 2017 gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Ziffer 6 der Statuten der Region Maloja die Jahresrechnung 2016 genehmigt.

Beschlüsse der Präsidentenkonferenz betreffend Jahresrechnung unterliegen gemäss Art. 26 der Statuten der Region dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an.

Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Regionsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeindevorständen ergriffen werden.

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